Prüfungswochen: Rahmenbedingungen und allgemeine Regeln vom 25. Juli bis 7. August

Für die Prüfungswochen vom 25. Juli bis 7. August hat das Rektorat jetzt Rahmenbedingungen und allgemeine Regeln festgelegt. Etwa für den Umgang mit Risikogruppen, für die maximal erlaubte Personenzahl auf dem Campus oder die Wegführung. Außerdem sollen zur Unterbrechung von Infektionsketten Kontaktdaten erhoben werden und es wird Maskenpflicht bestehen. Auch ein Sicherheitskonzept für die Räume, in denen Klausuren geschrieben werden und mündliche Prüfungen stattfinden, wurde erstellt.

Rahmenbedingungen und allgemeine Regeln für den Prüfungscampus vom 25. Juli bis 7. August 2020

Umgang mit Studierenden, die einer Risikogruppe angehören

  1. Zur Risikogruppe zählen Schwangere und Studierende, bei denen individuell im Falle einer COVID 19-Infektion mit einem schweren Verlauf der Erkrankung zu rechnen ist.  Alle Studierenden werden bis spätestens 8. Juli darüber informiert, dass sie bei Zugehörigkeit zur Risikogruppe bis zum 20. Juli beim Prüfungsamt entsprechende Atteste einzureichen haben.
  2. Alle Studierenden, die entsprechende Atteste beim Prüfungsamt einreichen, sind von Prüfungen in Präsenz befreit. Ihnen müssen die Dozierenden Online-Prüfungsformate zur Verfügung stellen oder individuelle Nachtermine anbieten, bei denen Schutzmaßnahmen das individuelle Risiko auf ein zumutbares Maß reduzieren. Der Gesundheitsschutz ist hier schwerer zu gewichten als Gleich­behandlungsaspekte.
  3. Es besteht für Studierende die Möglichkeit, trotz attestierter Zugehörigkeit zur Risikogruppe, freiwillig an Prüfungen in Präsenz teilzunehmen. Die Freiwilligkeit muss schriftlich bei Vorlage des Attestes erklärt werden.

Dozierende und Mitarbeitende, die Risikogruppen angehören

  1. Dozierende, welche aufgrund eines Attestes zur Risikogruppe gehören, sind grundsätzlich von der Beteiligung an mündlichen Prüfungen in Präsenz und der Beaufsichtigung von Klausuren befreit. (Angesichts des erhöhten Personenauf­kommens vor Ort und der damit höheren Risiken weichen wir in den Prüfungswochen von der allgemeinen Regelung ab, dass mündliche Prüfungen derzeit auch Mitgliedern von Risikogruppen zugemutet werden können (vgl. Mail vom 15. Juni)).
  2. Alle Mitarbeitenden, die aufgrund eines entsprechenden Attestes zur Risikogruppe gehören, werden gebeten, während der Prüfungswochen im Homeoffice zu arbeiten.
  3. Für Ausnahmen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der betroffenen Person, dass sie freiwillig in Prüfungen mitwirkt bzw. an der Hochschule arbeitet und über das damit verbundene erhöhte Risiko informiert ist.
  4. Personen, die der Risikogruppe angehören, dürfen für die Durchführung der Prüfung nicht als studentische Hilfskräfte eingesetzt werden.
  5. Während der Prüfungswochen dürfen studentische Hilfskräfte, die Risikogruppen angehören, auch in anderen Kontexten nicht in den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule eingesetzt werden.

Erlaubte Personenzahl auf dem Prüfungscampus

  1. Auf dem Campus der Pädagogischen Hochschule sollten auf Grundlage der Corona-Verordnung zu keinem Zeitpunkt mehr als 500 Personen sein. Wir rechnen mit maximal 200 Beschäftigten (inkl. Hilfskräfte) vor Ort.
  2. Die Raumplanung stellt sicher, dass die Gesamtzahl aller auf dem Campus der PH Karlsruhe geprüften Personen zu keinem Zeitpunkt 300 Personen übersteigt. In den Räumen der Erzbergerstraße dürfen sich auf Grund der dortigen Raumverhältnisse zu keinem Zeitpunkt mehr als dreißig Prüflinge aufhalten.
  3. Studierende, die zu einem anderen Zweck die Hochschule betreten wollen, bedürfen in diesen beiden Wochen einer am Empfang abzugebenden schriftlichen Bestätigung, weshalb sie an der Hochschule sind. Hierfür werden sie per Rundschreiben informiert. Die Dozierenden sind gebeten, entsprechende Bescheinigungen für Sprechstunden usw. auszufüllen.
  4. An allen Eingängen findet daher eine Eingangskontrolle statt.
  5. Das Prüfungsamt liefert hierfür Listen aller zu Prüfenden (egal ob diese an mündlichen Prüfungen oder Klausuren teilnehmen).

Wegführung während der Prüfung

  1. Da mit einem für Coronaverhältnisse hohen Personenaufkommen zu rechnen ist, wird die bereits jetzt bestehende Wegführung nochmals verschärft. Ein- und Ausgänge werden strikt getrennt.
  2. Das Gebäudemanagement ermittelt eine sinnvolle Wegführung während der Prüfungswochen.
  3. Prüfungstermine und Räume werden über die Dashboard-Site bekannt gegeben, wo auch die zu benutzenden Eingänge (und damit verbundenen Sammelpunkte) sowie Ausgänge verzeichnet sind.
  4. Das Gebäudemanagement bereitet von den Sammelpunkten zu den Eingängen Rahmenbedingungen vor, die ein Gehen in einer geordneten Schlange ermöglichen. (Bereits am Sammelpunkt besteht Maskenpflicht s. u.)
  5. An jedem Sammelpunkt und jedem Eingang stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes zur Verfügung, die von der Hochschule verpflichtet und eingewiesen werden. Die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes übernehmen auch die Kontrolle an den Gebäudeeingängen und -ausgängen.

Ermöglichung einer effektiven Kontaktpersonennachverfolgung

  1. Um eine möglichst effektive Kontaktpersonennachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter zu ermöglichen, ist es notwendig, dass von allen Personen, welche während der Prüfungswoche die Pädagogische Hochschule betreten, Kontaktdaten erhoben werden.
  2. An den Eingängen werden die Kontaktdaten (Name, Immatrikulationsnummer) und Zeiten erfasst. Für die Prüflinge wird hierzu ein Formular  vorbereitet, auf dem nur die Zeiten zu vermerken sind.  Aus Praktikabilitäts- und Verhältnismäßigkeits­gründen muss nicht der exakte Zeitpunkt von Beginn und Ende der Anwesenheit angegeben werden, es reicht vielmehr der ungefähre Zeitraum aus. Angegeben werden kann damit etwa auch „ganztägig“ oder „am Vormittag“.
  3. Auch Mitarbeitende, Lehrbeauftragte und externe Handwerker erhalten bei Vorzeigen ihres Dienstausweises Zutritt. Auch sie müssen sich in eine  Liste eintragen und die Anwesenheitszeit dokumentieren. Diese Verpflichtung entfällt, sofern eine Person der Zeiterfassung unterliegt.
  4. Die für die Nachverfolgbarkeit erhobenen Daten werden vier Wochen vom Gebäudemanagement aufbewahrt und anschließend vernichtet bzw. gelöscht. Sie werden zu keinem anderen Zweck als dem der Nachverfolgbarkeit verwendet.

Zutrittsverbote

  1. Derzeit besteht für die Gebäude der Hochschule für Fälle, in denen die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus besonders groß ist, ein Zutrittsverbot. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person bestand oder sich typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigen. Dies sind nach derzeitigem Erkenntnisstand Geruchs- und Geschmacks­störungen, Fieber (Körpertemperatur von 38,0 Grad Celsius und mehr), Husten sowie Halsschmerzen,
  2. Alle Prüflinge werden vor der Prüfung per Rundmail auf diese Regelung hingewiesen und müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, dass in den letzten vierzehn Tagen kein Kontakt zu Infizierten bestand und dass in dieser Zeit keine Corona-Symptome aufgetreten sind.
    1. Prüflinge, die solche Kontakte hatten oder bei denen Symptome auftreten, senden die entsprechend ausgefüllte Erklärung an das Prüfungsamt. Diese Bestätigung kann auch noch nach dem Prüfungstag abgesandt werden. In diesem Falle ist am Prüfungstag eine telefonische Benachrichtigung beim Studien-Service-Zentrum erforderlich. Auf Atteste wird hier verzichtet. Sicherheitsaspekte wiegen hier gewichtiger als das mögliche Ausnutzen dieser Regelung. Diesen Personen wird zeitnah ein Nachholtermin zur Verfügung gestellt.
    2. Prüflinge, die keine solchen Kontakte hatten oder bei denen keine Symptome auftraten, bringen die Erklärung mit.

Tragen von Mund- und Nasenmasken

  1. Da auf Grund der Teilnehmendenzahl das Einhalten der Abstandsregeln nicht sichergestellt werden kann, besteht während der Prüfungswochen in den Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung. Für Personen, die keine private Maske dabeihaben, stehen in genügender Zahl Masken zur Verfügung, die an den Sammelpunkten ausgeteilt werden. (Auch in den Toiletten besteht Maskenpflicht.)
  2. Während der Prüfung können in den Seminarräumen und Hörsälen die Masken abgesetzt werden, da hier die Abstandsregeln eingehalten werden können. Dasselbe gilt für die Mitarbeitenden in Büros und anderen Orten, wo die Abstandsregeln eingehalten werden können.
  3.  Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, bedarf eines ärztlichen Attests.
  4. Auf die in diesen Wochen bestehende Maskenpflicht wird während der Prüfungs­woche durch Sicherheitskräfte sowie durch Aushänge an allen Ein- und Ausgängen informiert.

 

Sicherheitskonzept für Prüfungsräume

Klausuren

  1. Die Räume werden auf Grund der geltenden Abstandsregeln bestuhlt. In den Vorlesungsräumen werden die zu benutzenden Sitzplätze markiert.  Die Zuweisung fester Sitzplätze ist eine Vorgabe des Wissenschaftsministeriums für Lehrver­anstaltungen und Prüfungen dieser Größenordnung.
  2. Vor und nach jeder Klausur sind alle Räume mindestens dreißig Minuten zu lüften. Nach jeder Klausur werden alle Sitz- und Arbeitsflächen und Tische desinfiziert. Zuständig hierfür sind die durchführenden Institute. Die Hochschule bemüht sich derzeit, externe Kräfte für die Durchführung der Reinigung zu gewinnen. Da noch offen ist, ob wir hier erfolgreich sein werden, bitten wir die Institute darum, sich darauf einzustellen, die Reinigung selbst oder ggf. durch Hilfskräfte durchführen zu lassen. Desinfektionsmittel und Papiertücher werden vom Gebäudemanagement in den Prüfungsräumen zur Verfügung gestellt.
  3. Wegen der Erfordernisse der Kontaktpersonennachverfolgung werden in den Klausuren allen Prüflingen feste Sitzplätze zugewiesen. Die Institute schildern die Sitze aus. Ein Sitzplan wird an der Eingangstür ausgehängt.

Mündliche Prüfungen

  1. Mündliche Prüfungen finden grundsätzlich in Seminarräumen statt.
  2. Nach jeder mündlichen Prüfung müssen Sitzflächen und Tische desinfiziert werden. Zudem ist eine fünfzehnminütige Lüftungspause einzuplanen. Zuständig hierfür sind die durchführenden Institute, die gegebenenfalls studentische Hilfskräfte für diese Tätigkeit verpflichten. Desinfektionsmittel und Papiertücher werden vom Gebäude­management in den Prüfungsräumen zur Verfügung gestellt.

Ausgang

  1.  Nach Abschluss der Prüfung haben die Prüflinge das Gelände der Hochschule auf direktem Weg zu verlassen. Treffen und Feiern sind auf dem Campus ausdrücklich nicht erlaubt.
  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de