Innovative Projekte zur Förderung des Themas Inklusion in der Lehre an den lehrerbildenden Hochschulen
Künftige Lehrkräfte müssen bereits im Studium auf das Thema Inklusion im Schulunterricht wie auch in der Elternarbeit fundiert vorbereitet werden. Lehrkräfte haben eine wichtige Rolle als Multiplikatoren, Inklusion in der Schule umzusetzen und zu leben. Den lehrerbildenden Hochschulen im Land kommt daher im Rahmen der Lehrkräftebildung eine besondere Verantwortung für das Thema Inklusion zu.

Aus der MWK-Ausschreibung:
Gefördert werden können Innovative Projekte zur Förderung des Themas Inklusion in der Lehre im Rahmen der Lehramtsstudiengänge an den lehrerbildenden Hochschulen des Landes.
Für den Förderzeitraum 1. Januar 2026 - 31. Dezember 2026 stehen Mittel im Umfang von insgesamt bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden können bis zu zwei Einzelanträge von Schools of Education sowie von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, die nicht Teil einer School of Education sind, mit je bis zu 25.000 Euro oder ein Verbundantrag mehrerer Schools of Education mit bis zu 50.000 Euro.
Antragsunterlagen
• Vorlage eines Konzepts für die konkrete Umsetzung der innovativen Maßnahme zur Förderung des Themas Inklusion in der Lehre im Rahmen der Lehramtsstudiengänge,
• ggf. Verzahnung mit bereits bestehenden Projekten im Rahmen der Lehre zum Thema Inklusion,
• Berücksichtigung von Vorarbeiten bzw. konzeptionellen Grundlagen in der Lehre zum Thema Inklusion,
• Konzeptionelle Überlegungen zur Zusammenarbeit in der Lehre zum Thema Inklusion zur Ermöglichung von Synergien mit anderen lehrerbildenden Hochschulen oder Schools of Education
• Vorlage eines Konzepts zur Sicherung der Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen
Abgabefrist: 20.Oktober 2025
Aufgrund der Antragsbeschränkung wenden Sie sich bei Interesse bitte umgehend an das Forschungsreferat.
Kerstin Aberle und Stefan Wörmann