+++ personalrats-telegramm / nummer 16 / mai 2025 +++

Zu Beginn des Sommersemesters erreicht Sie das neue personalrats-telegramm. Der Personalrat wünscht Ihnen für die kommenden Wochen viel Schwung, wenig Ärger und dafür umso mehr Freude bei der Arbeit und vor allem stabile Gesundheit!

Landschaftsaufnahme. Quelle: pixabay

Viel Erfolg und eine glückliche Hand wünschen wir auch unserer neuen Personalleiterin Frau Corinna Späth, die seit Anfang April die Personalangelegenheiten der Hochschule verantwortet. Personalrat und Personalabteilung sind auf eine verlässliche Zusammenarbeit angewiesen, und wir freuen uns, dass die bisher gepflegte gute Gesprächskultur auch in der neuen Personenkonstellation fortgeführt werden kann.

Die folgenden Antworten auf einige häufig gestellte Fragen tragen hoffentlich zu Transparenz und Orientierung bei.

Sie möchten Ihren Beschäftigungsumfang aufstocken?

Allen Beschäftigten, die sich eine Aufstockung ihres Beschäftigungsumfangs wünschen, empfehlen wir, dies schriftlich der Personalabteilung mitzuteilen. Es genügt ein formloses Schreiben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht vor, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden und der ihm in Textform den Wunsch nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitzuteilen hat. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern und den Arbeitnehmer über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren (vgl. TzBG § 7).

Nur wenn der Personalabteilung die Veränderungswünsche bekannt sind, hat auch der Personalrat die Möglichkeit, die angezeigten Arbeitszeitwünsche abzufragen und gegebenenfalls aktiv zu werden.

Ihr Arbeitsvertrag läuft aus?

In der Selbstverpflichtungserklärung der PHKA von 2015 wurde festgelegt, dass Vertragsverlängerungen der Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitenden, die bereits an unserer Hochschule beschäftigt sind, grundsätzlich drei Monate vor Vertragsende abgeschlossen werden sollen.

https://www.ph-karlsruhe.de/www/rek/rektorat/pdf/2015-11-11_Selbstverpflichtung_Befristung.pdf

Betroffene Beschäftigte sowie deren Vorgesetzte werden routinemäßig von der Personalabteilung auf die Einhaltung der Fristen hingewiesen. Dies hat auch den Hintergrund, dass sich Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis ausläuft, rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden müssen.

Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass diese Selbstverpflichtung eingehalten wird.

Sie wünschen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Gemäß § 35 TV-L haben Arbeitnehmer:innen bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis ist qua Gesetz unverzüglich auszustellen.

Endunterzeichner des Zeugnisses ist für die Verwaltungsbeschäftigten der Kanzler, für die Akademischen Mitarbeitenden der Rektor. Die Personalabteilung fordert die jeweiligen Vorgesetzten auf, nach bestimmten formalen Vorgaben den Zeugnistext zu erstellen. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis wünschen, sollten Sie sich also immer an unsere Personalleiterin Frau Späth wenden.

Sie interessieren sich für Social Media? Bild- und Persönlichkeitsrechte beachten!

Wie alle staatlichen und privaten Hochschulen geht auch unsere Hochschule mit der Zeit und betreibt einige Social Media Accounts. Hierzu gehören ein offizieller You Tube-Kanal sowie ein Instagram-Account des SSZ. Darüber hinaus existieren einige wenige angemeldete Instagram-Accounts, die alle den im Social Media Konzept der Hochschule festgelegten Anforderungen an Qualität, Datenschutz und Administration entsprechen. 

Problematisch sind aus Sicht des Personalrats die zahlreichen weiteren (privaten) dezentralen Accounts, die nichtsdestoweniger hochschulspezifische Inhalte transportieren, insbesondere auch Bilder/ Fotos von Hochschulangehörigen. Deshalb an dieser Stelle der Appell: Seien Sie sich bewusst, dass nur Sie selbst das Recht auf Ihr eigenes Bild besitzen und dass Ihr Einverständnis eingeholt werden muss, wenn Bilder/ Fotos von Ihnen veröffentlicht werden sollen. Niemand darf sich gezwungen fühlen, gegen seinen Willen das Recht am eigenen Bild aufzugeben, auch nicht zum Zwecke der Selbstdarstellung eines Instituts, eines Projekts oder einer Abteilung.

Auch die Kommentarfunktion in den Accounts sieht der Personalrat kritisch. Nur wenn eine engmaschige und seriöse Administration gewährleistet ist, kann das Risiko von abwertenden, verletzenden oder schlicht falschen Kommentaren gering gehalten werden.

Geplant ist eine enge Zusammenarbeit von Personalrat und Social Media Beauftragten. Perspektivisch sollten möglichst alle inoffiziellen Accounts mit PH-Inhalten in ordnungsgemäß angemeldete Auftritte umgewandelt werden.

Anträge für offizielle, dezentral verwaltete Social Media-Präsenzen nimmt das Marketing der PHKA entgegen: marketing(at)ph-karlsruhe.de

Sie suchen jemanden, mit dem Sie professionell und anonym über persönliche Sorgen sprechen können, die Ihren Arbeitsalltag belasten?

Der Psychosoziale Dienst des Gesundheitsdienstleisters BAD, mit dem unsere Hochschule einen Vertrag abgeschlossen hat, bietet allen Beschäftigten, auch Professor:innen, eine niederschwellige Beratung in persönlichen beziehungsweise beruflichen Konflikt- und Krisensituationen an. Bitte informieren Sie sich auf dem Dashboard, dort finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen. Termine lassen sich unkompliziert vereinbaren unter www.terminland.de/beratung_bad-ka. Die Anonymität der Beratung ist garantiert.

Sie möchten mit dem Personalrat sprechen?

Der Personalrat steht Ihnen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Dabei sind Vertraulichkeit und Verschwiegenheit immer gewährleistet.

Vor wenigen Wochen haben Personalrat und Schwerbehindertenvertretung ihr neues Büro im Untergeschoss von Gebäude 3 bezogen: 3.-104. Dort befindet sich auch ein Briefkasten, der gerne genutzt werden darf. Weitere Informationen, Kontaktmöglichkeiten sowie die letzten Ausgaben unseres personalrats-telegramms finden Sie auf der internen Seite des Personalrats.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Personalrat

  pr.heidi.schwarz@ph-karlsruhe.de