Ausschreibung EU-Anschubmittel 2024
Im Rahmen der jährlichen MWK-Anschubfinanzierung können Gelder zur Unterstützung von EU-Antragstellungen und für EU-Schulungen beantragt werden.

Aus dem EU-Forschungsreferat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie jedes Jahr wird es auch in 2024 wieder Gelder zur Unterstützung von EU-Antragstellungen und für EU-Schulungen geben.
Sie können bis 5. Juli 2024 einen diesbezüglichen Antrag einreichen und Personal- und/oder Sach- bzw. Reisemittel beantragen, die Sie für die Beantragung eines EU-Projekts benötigen.
Auch nach diesem Termin ist eine Antragstellung (im Rahmen der dann noch verfügbaren Mittel) möglich.
Die Gelder können *nur für Ausgaben im Jahr 2024* verwendet werden. Eine Übertragung von Mitteln auf das Jahr 2025 ist leider nicht möglich.
Möglich ist jedoch, dass Sie in 2024 antragsbezogene Ausgaben für einen EU-Antrag mit Frist in 2025 haben.
Die Formulare mit den detaillierten Beantragungsmodalitäten finden Sie unten.
Gerne können Sie sich auch melden, wenn Sie eine Projektidee haben und Beratung wünschen, ob und in welchem EU-Programm Ihre Idee umgesetzt
werden könnte.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung,
herzliche Grüße
Ulrike Steiger