Ausschreibung EU-Anschubmittel 2025

Im Rahmen der jährlichen MWK-Anschubfinanzierung können Gelder zur Unterstützung von EU-Antragstellungen und für EU-Schulungen beantragt werden.

Aus dem EU-Forschungsreferat: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie jedes Jahr wird es auch in 2025 wieder Gelder zur Unterstützung von EU-Antragstellungen und für EU-Schulungen geben.

Sie können bis 22. Juni 2025 einen diesbezüglichen Antrag einreichen und Personal- und/oder Sach- bzw. Reisemittel beantragen,  die Sie für die Beantragung eines EU-Projekts benötigen.

Falls es Restgelder gibt, ist auch nach diesem Termin eine Antragstellung  (im Rahmen der noch verfügbaren Mittel) möglich.

Die Gelder können *nur für Ausgaben im Jahr 2025* verwendet werden.  Eine Übertragung von Mitteln auf das Jahr 2026 ist leider nicht möglich.

Möglich ist jedoch, dass Sie in 2025 antragsbezogene Ausgaben für einen EU-Antrag mit Frist in 2026 haben.

Die Formulare mit den detaillierten Beantragungsmodalitäten  finden Sie unten.

Gerne können Sie sich auch melden, wenn Sie eine Projektidee haben und  Beratung wünschen, ob und in welchem EU-Programm Ihre Idee umgesetzt  werden kann.

Außerdem versenden wir einen monatlichen Newsletter mit EU-Förderinformationen  (bei Interesse einfach kurz eine informelle Email  senden).

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße 

Ulrike Steiger

EU-Forschungsreferentin der Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg

Anschubfinanzierung

EU-Training

  kerstin.aberle@ph-karlsruhe.de