Auslandsaufenthalt während des Studiums (outgoing)

Egal, ob Sie bereits Auslandserfahrung sammeln konnten oder überlegen, zum ersten Mal für längere Zeit ins Ausland zu gehen: das Studium ist ein idealer Zeitpunkt, um einige Wochen oder Monate in einem anderen Land zu verbringen, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln, Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und Unvergessliches zu erleben!

An unserer Hochschule stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten für Studien- und/oder Praktikumsaufenthalte im Ausland offen sowie verschiedene Förderungprogramme zur Verfügung.

Auslandsstudium

Unsere Hochschule hat ein Netz von Partnerhochschule im Ausland. Mit diesen Hochschulen bestehen Kooperations­­abkommen, die den wechselseitigen Austausch von Studierenden erlauben. Dabei werden die Studiengebühren an der jeweiligen Partnerhochschule erlassen. In den Kooperations­­abkommen ist festgelegt, wie viele Studierende pro Studienjahr ausgetauscht werden können, auf welchem Studienniveau (Bachelor, Master, Doktorand:innen) der Austausch möglich ist, sowie für welche Studienbereiche oder Fächer.

Einmal pro Jahr haben Sie die Möglichkeit, sich beim International Office auf die ausgeschriebenen Studienplätze an unseren Partnerhochschulen zu bewerben. Die Ausschreibungen erfolgten in der Regel Ende Oktober/Anfang November. Nach der Bewerbungsfrist werden die vorhandenen Studienplätze in einem leistungsbezogenenen Auswahlverfahren vergeben.

Die Aufenthalte an unseren Partnerhochschulen können je nach Zielland mit dem dem Erasmus+ Programm (Europa), dem Baden-Württemberg STIPENIDUM (Übersee) beziehungsweise dem PROMOS Stipendium (Übersee) gefördert werden. Diese Förderung wird ebenfalls im Rahmen des Auswahlverfahrens vergeben.

Unsere Partnerhochschulen:

Eine Übersicht über alle Partnerhochschulen finden Sie hier.

Bewerbungsfristen:

Studienplätze an Partnerhochschulen in Übersee:
01. Dezember 2023 für Aufenthalte im Wintersemester 2024/25 sowie im Sommersemester 2025

Studienplätze an Partnerhochschulen in Europa:
10. Januar 2024 für Aufenthalte im Wintersemester 2024/25 sowie im Sommersemester 2025

Die Bewerbungsunterlagen und Ausschreibungen für Aufenthalte im Wintersemester 2024/25 sowie im Sommersemester 2025 werden im Dashbaord Studierende eingestellt.


Fördermöglichkeiten (Details siehe unten):

  • Erasmus+
  • Baden-Württemberg STIPENDIUM
  • PROMOS-Stipendium
  • AuslandsBAföG

Neben dem Auslandsstudium  an einer Partnerhochschule besteht für Sie zudem die Möglichkeit, sich selbstständig an einer Hochschule Ihrer Wahl zu bewerben, als sog. Free Mover bzw. Free Moverin. Im Unterschied zu den Partnerhochschulen sind Sie hier freier in der Wahl ihrer Gasthochschule, müssen jedoch auch die vor Ort geltenden Studiengebühren bezahlen.

Ob ausländische Hochschulen die Möglichkeit anbieten, dort für 1 oder 2 Semester außerhalb eines Kooperationsabkommens zu studieren, erfahren Sie in der auf der Webseite der jeweiligen Hochschule, ebenso die Bewerbungsfristen, Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen, den Studienmöglichkeiten sowie den Rahmenbedingungen.

Auch Studienleistungen, die Sie als Free Mover im Ausland erwerben, können Ihnen für Ihr Studium an der PH Karlsruhe angerechnet werden. Nehmen Sie hierzu bitte Rücksprache mit uns.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich beim International Office um eine Förderung für Ihre Auslandsstudium im Rahmen des PROMOS Programm bzw. um einen Reisekostenzuschuss aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg zu bewerben.

Informationen zu  Free Mover-Aufenthalten:

Neben der selbständigen Recherche im Internet, finden Sie weitere  Informationen zu Recherchemöglichkeiten im internen Bereich unserer Webseite (Dashboard - Auslandsaufenthalte und Interkulturalität).

 

 

Bewerbungsfristen:

Die Bewerbungsfrist legt die jeweilige ausländische Hochschule selbst fest. Bitte dort erfragen!

 

 

Fördermöglichkeiten (Details siehe weiter unten):

  • PROMOS-Stipendium
  • Reisekostenzuschüsse aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg
  • AuslandBAföG
  • Auslands-Bafög
Fragen zum Auslandsstudium?

Für allgemeine Fragen rund ums Thema Auslandsstudium stehen wir Ihnen gerne während der allgemeinen Sprechzeiten des International Offices zur Verfügung. Für eine vertiefte Beratung können Sie zusätzlich die Sprechstunde von Frau Brandt (Auslandsstudim im europäischen Ausland) oder Frau Ewen (Auslandsstudium im außereuropäischen Ausland) nutzen.

Auslandspraktikum

Praxiserfahrung sammeln, die eigenen Sprachkenntnisse verbessern, tief in eine andere Kultur eintauchen und authentisch den Alltag in einem anderen Land kennen lernen – all dies bietet Ihnen ein Praktikum im Ausland! Studierenden unserer Hochschule stehen mehrere Wege in diese besondere Art der Auslandserfahrung offen.

Es war einfach interessant neben dem baden-württembergischen Schulsystem ein komplett anderes Schulsystem kennenzulernen. [..] Dadurch können sowohl Vorteile wie auch Nachteile an beiden Systemen erkannt und gegeneinander gestellt werden. Man wird dazu angeregt Methoden, Strategien oder didaktische Konzepte zu hinterfragen und sich mehr damit zu beschäftigen.
Aus einem Erfahrungsbericht

Praktikum an einer Partnereinrichtung in Europa
Wir pflegen seit mehreren Jahren Kontakte zu Schulen im europäischen Ausland, die jedes Jahr unsere Studierende für ein Praktikum aufnehmen. Diese Plätze schreiben wir in der Regel einmal pro Jahr Ende Oktober/Anfang November aus. Nach der Bewerbungsfrist werden die vorhandenen Studienplätze werden in einem leistungsbezogenenen Auswahlverfahren vergeben.

Informationen zu den Schulen sowie aktuelle Ausschreibungen finden Sie im internen Servicebereich für Studierende (nach Anmeldung für Studierende unserer Hochschule zugänglich).

Praktikum an einer selbst gesuchten Einrichtung in Europa
Neben den Praktika an den vorhandenen Partnereinrichtungen haben Sie auch die Möglichkeit, sich selbst einen Praktikumsplatz an einer Wunscheinrichtung im europäischen Ausland zu suchen und sich dort selbständig zu bewerben.

Auch solche selbst gesuchten Praktika in Europa können mit dem Erasmus+ Programm gefördert werden. Voraussetzung ist, dass eine Mindestpraktikumsdauer von zwei Monaten (60 Kalendertagen) gegeben ist.

Für selbst gesuchte Praktika ist es in der Regel möglich, sich flexible (bis ca. 2 Monate vor Praktikumsbeginn) um die Erasmus+ Förderung zu bewerben. Trotzdem sollten Sie frühzeitig, wenn Sie ein selbst organisiertes Praktikum im europäischen Ausland planen, die Rücksprache mit dem International Office hinsichtlich der Fördermöglichkeiten suchen.

Praktikum an einer Partnereinrichtung
Das International Office pflegt seit mehreren Jahren Kontakte zu ausländischen Schulen, die jedes Jahr unsere Studierende für ein Praktikum aufnehmen.
Wir schreiben diese Plätze regelmäßig aus.
Informationen zu den Schulen sowie aktuelle Ausschreibungen finden Sie im internen Servicebereich für Studierende (nach Anmeldung für Studierende der PH Karlsruhe zugängig).

Praktikum an einer selbstgesuchten Einrichtung
Sollten Ihnen unsere Einrichtungen nicht zusagen, so können Sie sich selbstverständlich selbständig um einen Praktikumsplatz kümmern und sich in diesem Fall ausschließlich auf eine Förderung bei uns bewerben bzw. sich zu Fördermöglichkeiten beraten lassen.

Fragen zum Auslandspraktikum?

Frau Banaszek (Praktika im europäischen Ausland) und Frau Ewen (Praktika im nicht-europäischen Ausland) beraten Sie gerne während den offiziellen Sprechstunden des International Office.

Fördermöglichkeiten

"Einen Auslandsaufenthalt kann ich mir doch gar nicht leisten..."
Vielleicht beschäftigt auch Sie die Frage, ob und wie Sie einen studienbezogenen Aufenthalt im Ausland finanzieren können? Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, es gibt vielfältige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen, Ihr Ziel einer Auslandserfahrung umzusetzen! Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten kurz vor:

AuslandsBAföG

Die Ausbildungsförderung im Rahmen von BAföG stellt eine sehr gute Möglichkeit da, um Auslandsaufenthalte zu finanzieren.

Viele studienbezogene Auslandsaufenthalte sind nach dem BAföG förderfähig und verkürzen auch Ihre Inlands-BAföG-Förderung nicht!

Außerdem können die höheren Fördersätze bei einer Ausbildung im Ausland dazu führen, dass auch solche Studierende während eines Auslandsaufenthalts gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

ACHTUNG Auslandspraktika: Sie haben bei Auslandspraktika ausschließlich Anspruch auf AuslandsBAföG, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das laut Studienordnung im Ausland absolviert werden muss (beispielsweise einen EULA-Auslandsaufenthalt).

Detailierte Informationen zum Förderumfang, Förderhöhe sowie der Beantragung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Auslands-BAföG. Hier finden Sie auch eine Liste, die Ihnen zeigt, welches BAföG-Amt für Ihr geplantes Zielland zuständig ist.

Die BAföG-Ämter empfehlen ein halbes Jahr vor dem Antritt eines Auslandsaufenthaltes mit der Beantragung zu beginnen.

Fördermöglichkeiten über unsere Hochschule

Die folgenden Stipendien- und Förderprogramme werden direkt von unserem International Office vergeben.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
Weitere Information zu Erasmus+ erhalten Sie direkt auf der Seite der Europäischen Kommission sowie auf der Seite zum Erasmus Programm an der PHKA.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) verwaltet das Programm im Hochschulbereich auf nationaler Ebene (Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit), hat unter anderem die Aufgabe, das Programm zu bewerben, zu verwalten, die zu fördernden Projekte auszuwählen und als Verbindung zwischen EU-Kommission und den teilnehmenden lokalen Organisationen und Einrichtungen (z.B. Hochschulen) zu dienen.
Das International Office ist wiederum an der PHKA Ihr Ansprechpartner für alle konkreten Fragen zum ERASMUS+ -Programm, verwaltet auf dieser Ebene das Programm und erstattet regelmäßig Bericht an den DAAD.

Welche Auslandsaufenthalte können gefördert werden?

  • ein Auslandsstudium für mindestens ein Semester an einer unserer europäischen Partnerhochschulen
  • ein Auslandspraktikum im europäischen Ausland (Länderliste siehe unten) für mindestens 60 Kalendertage

Wie lange kann ich gefördert werden?
Unter ERASMUS+ kann jeder Studierende pro Studienabschnitt für maximal 12 Monate gefördert werden. Als Studienabschnitt zählt dabei beispielsweise das Bachelorstudium oder das Masterstudium. Studierende, die ihr Studium mit dem 1. Staatsexamen abschließen, können für maximal 24 Monate während dieser Studienphase gefördert werden.
Achtung: Förderung von Auslandspraktika bis max. 1 Jahr nach Studienabschluss möglich: Voraussetzung ist, dass Sie sich bereits vor Ihrem Studienabschluss um eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum bewerben und eine Förderzusage erhalten.

Aufenthalte in welchen Ländern können gefördert werden?

  • alle Mitgliedsländer der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern)
  • Nordmazedonien
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Serbien
  • Türkei

Achtung: Ein Aufenthalt im Land des eigenen Wohnsitzes kann nicht gefördert werden.

Fördersätze für Studierendenmobilität
Seit dem Projektjahr 2018/19 hat der DAAD landesweit die monatlichen Erasmus+ Fördersätze festgelegt. Informationen zu den Fördersätzen finden Sie auf der Webseite des DAADs.
Bitte beachten Sie, dass die Fördersätze immer abhängig davon sind, aus welchen Erasmus+ Förderprojektjahr wir Ihren Aufenthalt fördern können. Gehen Sie im Akademischen Jahr 2025/26 ins Ausland, bekommen von uns jedoch eine Förderzusage auf dem Erasmus+ Projekt 2024, dann gelten für Sie die Förderraten des Projektees 2024.

Bewerbungsunterlagen und Fristen
Aktuelle Bewerbungsunterlagen und Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie im internen Servicebereich für Studierende unter Auslandsaufenthalte und Interkulturalität.

Das PROMOS-Programm (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden ) wird aus Sondermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. Das Mobilitätsprogramm bietet Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu 6 Monate). Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren vergeben.

Wie sieht die Förderung aus?
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden mit einem monatlichen Teilstipendium entsprechend der DAAD-Fördersätze (in der Regel 300 Euro pro Monat) gefördert.

Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel von bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.

Was kann gefördert werden?

  • ein Auslandsstudium  (Dauer von 1 - 6 Monaten)
  • ein Auslandspraktikum (Dauer 1 Monat - 6 Monate)
  • ein Sprachkurs im Ausland (Dauer 3 Wochen - 6 Monate, mit mindestens 25 Stunden Sprachunterricht pro Woche)
  • ein Fachkurs im Ausland (zum Beispiel Sommerkurs/-schule, Workshops an Hochschulen)

Der Auslandsaufenthalt kann nur dann mit PROMOS gefördert werden, wenn keine Förderung im Erasmus+ Programm (siehe oben) oder einem Förderprogramm des DAADs möglich ist.

Die Durchführung von Studienarbeiten im Ausland kann ggf. ebenfalls mit PROMOS-gefördert werden. Nehmen Sie hierzu bitte vor Ihrer Bewerbung Rücksprache mit dem International Office.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind an der PH Karlsruhe in einem Studiengang eingeschrieben mit dem Ziel, den Abschluss in diesem Studiengang an der PH Karlsruhe zu erreichen und bleiben für die gesamte Laufzeit der Förderung an der Hochschule immatrikuliert (eine Beurlaubung ist möglich).
  • Sie sind an der PH Karlsruhe für ein Studium immatrikuliert und bleiben für die gesamte Laufzeit der Förderung an der Hochschule immatrikuliert (eine Beurlaubung ist möglich).
  • Sie können mindestens gute akademische Leistungen nachweisen.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse in der Arbeitssprache des Ziellandes.
  • Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, so können Aufenthalte in Ihrem Heimatland nicht mit PROMOS gefördert werden.

Wie bzw. wann kann ich mich bewerben?
Es gibt jeweils zwei Bewerbungsrunden pro Jahr:
für Aufenthalte zwischen Jan. und Juli: 1. Dezember des Vorjahres
für Aufenthalte zwischen Juli und Dezember: 1. Juni des aktuellen Jahres

Es werden nur Auslandsaufenthalte, die im aktuellen Kalenderjahr beginnen, bezuschusst. Der Auslandsaufenthalt kann bis ins Folgejahr dauern, der Zuschuss wird jedoch nur max. bis Februar des Folgejahres gewährt. Grundsätzlich können Sie sich auch noch um eine Förderung innerhalb der genannten Fristen bewerben, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits angetreten haben. Der Auslandsaufenthalt darf jedoch bei der Bewerbung noch nicht beendet worden sein.
Bewerbungsunterlagen und aktuelle Fristen finden Sie im internen Servicebereich für Studierende.

Mit dem Baden-Württemberg STIPENIDUM stellt die Baden-Württemberg Stiftung den baden-württembergischen Hochschulen Mitteln zur Förderung von Studierendenaustausch zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Gefördert werden können Studienaufenthalte bis zu einem Studienjahr mit einer monatlichen Förderung von mindestens 600 Euro.

Bewerben können sich Studierende der PH Karlsruhe, die ein Auslandsstudium an einer unserer außereuropäischen Partnerhochschule anstreben. Die Bewerbung erfolgt gleichzeitig mit der Bewerbung um einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen außerhalb Europas.

Einmal jährlich ab November bis zum 1. Dezember können Sie sich für Studienaufenthalte und Förderung im darauf folgenden Wintersemester sowie im daran anschließenden Sommersemester bewerben. (Bsp: Bewerbung im November 2024 für Aufenthalte im Wintersemester 2025/26 und Sommersemester 2026). Die Bewerbung von "Free movern", die selbstorganisiert an eine Hochschule im Ausland gehen, ist leider nicht möglich!

Aktuelle Bewerbungsformulare und weitere Informationen finden Sie im internen Servicebereich für Studierende.

Vollständige Bewerbungen werden in das Auswahlverfahren aufgenommen, an dem neben dem International Office auch das Fach Englisch vertreten ist (bei englisch-sprachigen Partnerhochschulen) sowie der oder die jeweilige Hochschulbeauftragte für die betroffene Partnerhochschule mitwirken. Berücksichtigt werden akademische Leistungen (auch schulische Leistung, wenn bisher wenig Studienleistungen erbracht wurden), fachliche Bewertung der Lehrenden, Sinnhaftigkeit des Studienvorhabens im Ausland, sprachliche Kenntnisse, zusätzliches Engagement sowie interkulturelle und soziale Kompetenz. Bewerber/innen die in die engere Auswahl kommen, werden in der Regel im Januar zu einem Auswahlgespräch mit den oben genannten Akteuren eingeladen.

Um auch Auslandsvorhaben von Studierenden unterstützen zu können, für deren Vorhaben keine Förderung über die großen Programme (Erasmus+, PROMOS, etc.) möglich ist, wirbt das International Office regelmäßig Mittel für Reisekostenzuschüsse ein.

Reisekostenzuschuss aus Mitteln des Landes
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt der Hochschule Mittel zur Förderung von Auslandsaufenthalte deutscher Studierende der PH Karlsruhe bereit.
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen und von keiner anderen Stelle (DAAD, Erasmus+, BAföG, anderen öffentlichen oder privaten Trägern) eine Förderung für diesen Aufenthalt erhalten, haben Sie bis zum 01. Juni des aktuellen Kalenderjahres die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss zu Ihren Reisekosten beim International Office zu stellen.
Die aktuelle Ausschreibung finden Sie im internen Servicebereich für Studierende.

Reisekostenzuschuss der Freunde und Förderer
Die Vereinigung der Freunde und Förderer der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe e.V. hat in den vergangen Jahren besonders geeignete Studierende mit Reisekostenzuschüsse für Praktika an Partnerschulen in Übersee unterstützt.
Wenn Sie sich für einen Praktikumsplatz an einer unserer Partnerschulen in Übersee bewerben haben, für den ein Reisekostenzuschuss vorgesehen ist, bewerben Sie sich automatisch auch für einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 500 Euro.
Drei bis fünf dieser Reisekostenzuschüsse jährlich können aus den von den Freunden und Förderern zur Verfügung gestellten Mitteln gezahlt werden.

Reisekostenzuschuss aus Mitteln des International Office
Studierende, die ein Praktikum an einer Partnerschule in Übersee absolvieren, für das ein Reisekostenzuschuss vorgesehen ist, der nicht über die von den Freunden und Förderern zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden kann, erhalten einen solchen Zuschuss aus Mitteln des International Offices.
Bitte beachten Sie: wer eine weitere Förderung - beispielsweise PROMOS - erhält, bekommt keinen zusätzlichen Reisekostenzuschuss!
Informationen zur aktuellen Ausschreibung von Praktika in Übersee an Partnerschulen finden Sie im internen Servicebereich für Studierende.

Externe Fördermöglichkeiten und Programme

Neben den von unserer Hochschule verwalteten Förderprogrammen gibt es eine Vielzahl externer Förderprogramme.

Weitergehende Informationen

Eingeschriebene Studierende der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe finden im internen Bereich des Webauftritts auf dem Dashboard unter "Auslandsaufentalte und Interkulturalität" viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Auslandsaufenthalte.

Letzte Änderung: 08.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: webredaktion@ph-karlsruhe.de